Im Rahmen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus berichtet der Rechtsanwalt Thomas Walther am kommenden Dienstag (16.02.2016) über den Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning. Auf Einladung des Senators für Justiz und Verfassung, der deutsch-israelischen Gesellschaft und der Landeszentrale für politische Bildung wird Thomas Walther einen spannenden Einblick in den Prozess gegen Oskar Gröning gewähren. Der Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung, Prof. Matthias Stauch, wird die Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnen.
Oskar Gröning wurde vom Landgericht Lüneburg am 15. Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Konzentrations- und Vernichtungslager Ausschwitz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl Verteidigung als auch Nebenklage Revision eingelegt haben.
Rechtsanwalt Thomas Walther hat in diesem Verfahren zahlreiche Nebenkläger vertreten und das Verfahren als "Sternstunde der deutschen Justiz" und "Selbstbereinigung der Justiz" bezeichnet. Er war selbst jahrelang Richter und Staatsanwalt und die letzten Jahre bis zu seiner Pensionierung bei der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg tätig.
Ort und Zeit: Justizzentrum am Wall 198, Saal 4, 20 Uhr
Der Lüneburger Auschwitzprozess 2015
Vortrag von RA Thomas Walther über den Prozess gegen Oskar Gröning
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